Unsere Nutzungsbedingungen


Für die Nutzung deiner Parzelle im Vorstadtgemüse-Saisongarten gelten folgende Konditionen

 

Die Saison dauert von Übergabe der Parzelle Ende April/Anfang Mai  bis in den November.

Den genauen Starttermin geben wir dir rechtzeitig bekannt. 

 

Der Saisonbeitrag für die Nutzung einer Parzelle beträgt:

239 € (incl. 10,7 % Mwst.) für eine Gartenparzelle  (ca. 50qm)

264 € (incl. 10,7%  Mwst.) für eine Gartenparzelle (ca. 50 qm)  + eine Gewächshausparzelle (ca. 5qm)

 

Anmeldung

 

Die Anmeldung erfolgt per E-mail, per Post oder Fax und wird mit der Überweisung des Saisonbeitrags verbindlich.

Sollten zum Zeitpunkt deiner Überweisung keine Parzellen mehr frei sein, erstatten wir dir den Saisonbeitrag sofort zurück.

Deine Anmeldung gilt für eine Saison und läuft danach automatisch aus. Die Parzellen werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben.

Du verpflichtest dich mit der Überweisung des Saisonbeitrags, dich an die Nutzungsregeln einer Vorstadtgemüse-Parzelle zu halten. 

 

Widerrufsrecht

 

Du kannst bis 14 Tage nach Vertragsabschluss (Überweisung des Saisonbeitrags) ohne weitere Begründungen von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Eine kurze schriftliche Mitteilung an uns genügt: info@vorstadtgemüse.de

 

per Post: Vorstadtgemüse, Stephan Hesse, Löwentorstraße 17, 31135 Hildesheim.

 

Kündigung/Aufgabe der Parzelle 

  • Dein Pachtvertrag läuft automatisch nach der Saison aus und muss für das nächste Jahr neu abgeschlossen werden. Eine Rückerstattung des Pachtpreises bei vorzeitiger Kündigung bzw. Parzellenaufgabe ist nicht möglich.
  • Solltest du deine Parzelle während der Saison aufgeben wollen/müssen, nimm bitte Kontakt mit uns auf. Eine Weitergabe an Dritte ist dir ohne unsere Zustimmung untersagt.
  • Wir behalten uns vor Parzellen die nicht gepflegt und/oder nicht beerntet werden zurückzunehmen. Das ist der Fall, wenn z.B. Gemüse im Beet vergammelt oder Unkräuter Überhand nehmen.  Sollten wir keine gemeinsame Lösung finden, erfolgt eine Rücknahme des Parzelle. Eine Rückerstattung des Saisonbeitrags ist nicht möglich.

 

 

Leistungen

  • Mit der Zahlung des Saisonbeitrags werden die Rechte der Bewirtschaftung, d.h. Pflegen und Beernten einer Parzelle, ab der Übergabe Ende April/Anfang Mai  bis Ende November an dich übertragen.
  • Zum Übergabetermin stellen wir dir eine fertig bepflanzte Gemüseparzelle von ca. 50 qm mit mehr als 20 verschiedenen Gemüsesorten und Blumen bereit. Die Parzelle wird mit deinem Wunschnamen versehen.
  • Frostgefährdete Kulturen (z.B. Kürbis, Zucchini, Gurke) pflanzen wir erst wenn die Frostgefahr vorbei ist, in der Regel nach den "Eisheiligen" ab dem 15.Mai.
  • Ein Grundsortiment an Geräten zur Pflege der Parzelle wird bereitgestellt.
  • Wasser zur Bewässerung wird bereitgestellt. (kein Trinkwasser)
  • Du erhältst von uns während der Saison einen monatlichen Gartenbrief per e-Mail, auf Wunsch auch per Post
  • Regelmäßige Informationen an der Pinnwand beim Gartenhäuschen halten dich auf dem Laufenden. Bei Fragen stehen wir dir gerne zu Seite.
  • Wir achten nach bestem Wissen und Gewissen darauf, dass Gefahren von landwirtschaftlicher oder sonstiger Ausrüstung minimiert werden.

 

Bedingungen zur Parzellennutzung

  • Es dürfen keine auf Dauer angelegten baulichen Maßnahmen erstellt werden (z.B. dauerhafte Parzellenabgrenzungen), Markierungen  der eigenen Parzelle und Rankhilfen sind gestattet und müssen zu Saisonende selbst entfernt werden.
  • Die Geräte, die zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen, müssen im sauberen Zustand in das Gartenhaus zurückgebracht werden.
  • Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln und leicht löslichen Düngemitteln ist nicht zulässig.
  • Die Parzellen dürfen nur für den Anbau von Gemüse und Blumen genutzt werden. Obststräucher, Erdbeerpflanzen oder mehrjährige Kräuter müssen nach der Saison entfernt werden.
  • mehrjährige Pflanzen mit sich stark ausbreitendem Wurzelwerk (z. B. Minze, Melisse, Topinambur) sind nicht gestattet.
  • Mit dem Gießwasser solltest du sparsam umgehen. Unsere Bördeböden speichern Wasser sehr gut. 
  • Anfallenden Müll nimmst du mit nach Hause und entsorgst ihn  dort. Einen Komposthaufen für biologischen Abfall findest du bei uns vor Ort.

Sicherheit

  • Unser Acker ist eine landwirtschaftliche Fläche auf der besondere Risiken bestehen. Dazu gehören die Wassertanks, Gartengeräte und giftige Unkräuter.
  • Neben deiner eigenen Sicherheit hast du auch auf die Sicherheit von mitgebrachten Kindern zu achten. 
  • Aus Sicherheitsgründen darfst du dich nur auf den allgemein zugänglichen Flächen und auf dem eigenen Beet aufhalten. Dazu gehören das Gewächshaus, die Wiese und die Wege rund um den Gemüsegarten.
  • Fahrzeuge dürfen nur auf der dafür ausgewiesenen Fläche (die Wiese vor dem Gartenhäuschen) geparkt werden. Wir übernehmen kein Haftung für eventuelle Schäden.
  • Bei Unfällen oder Verletzungen jeglicher Art an Personen übernehmen wir keine Haftung.

 

Sonstiges

  • Da Vorstadtgemüse nicht bio-zertifiziert ist, dürfen auf der Wunschfläche bzw. abgeernteten Bereichen auch eigene mitgebrachte Jungpflanzen und Saatgut ausgebracht werden.
  • Grillen oder offenes Feuer ist nicht gestattet. 
  • Für selbst mitgebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
  • Für Missernten, die auf natürliche Bedingungen zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
  • Für Vandalismus und Diebstahl kann keine Haftung übernommen werden.
  • Haustiere  dürfen aus hygienischen Gründen nicht mit in den Gemüsegarten gebracht werden.
  • Es werden von uns keine sanitären Anlagen zur Verfügung gestellt.
  • Auf dem gesamten Gelände des Gemüseackers sind die aktuell geltenden Rechtsvorschriften zur Eindämmung des Corona- Virus SARS-CoV-2 einzuhalten.